Im Fokus

Der bvvp ist nicht nur eine Organisation, die Sie in allen Belangen Ihrer psychotherapeutischen Arbeit unterstützt – hier treffen Sie auch auf Menschen, die deutschlandweit mit Kopf und Herz dafür kämpfen, dass Ihre Interessen vertreten werden! Wir stellen sie vor, nehmen aktuelle Themen in den Blick und geben Servicetipps rund um Ihren Praxisalltag.

Drei Fragen an Vorstandsmitglied Ulrike Böker

Drei Fragen an Vorstandsmitglied Ulrike Böker
Warum engagieren Sie sich beim bvvp?

Es ist wohl recht oft der Fall, dass der Eintritt in einen Berufsverband mit persönlichen Kontakten zu tun hat. So auch in meinem Fall, mit der Lehrtherapeutin meiner Einzelselbsterfahrung in der Ausbildung. Nach dem Eintritt habe ich schnell einen Eindruck bekommen von der konstruktiven Diskussionskultur im bvvp. Ich fühlte mich bereichert durch die integrative Struktur des Verbandes, der alle Verfahren und alle Grundberufe vertritt. Und von den klugen und tollen Menschen, die man in der Berufspolitik kennen lernt.

Was reizt Sie an Ihrer berufspolitischen Arbeit?

Ich wollte die Zusammenhänge des hoch komplexen Gesundheitssystems verstehen, das sozusagen mein Arbeitgeber ist. Schnell war mir außerdem klar, dass sich unserer Arbeitsbedingungen nicht von alleine erhalten oder verbessern lassen. Von der Selbstverwaltung bin ich trotz aller Schwierigkeiten und Mängel zutiefst überzeugt, und diese Selbstverwaltung lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Niedergelassenen. Die Themen sind interessant und die Zusammenarbeit und der Einsatz im Team sind eine gute Ergänzung zum Einzelkämpferdasein in der Praxis.

Welches berufspolitische Ziel liegt Ihnen in diesem Jahr besonders am Herzen?

Ich hoffe auf eine Reform des Facharzt-EBM, durch die die zeitgebundenen Gesprächsleistungen endlich angemessen honoriert werden und die im EBM aufgeführten Bewertungen ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen eine angemessenere Relation zueinander bekommen. Es gibt derzeit zu viele Missverhältnisse. Ich hoffe auf einen grandiosen Erfolg unsere Verfassungsbeschwerde! Ich hoffe auf eine Reform des Facharzt-EBM, durch die die zeitgebundenen Gesprächsleistungen endlich angemessen honoriert werden und die im EBM aufgeführten Bewertungen ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen eine angemessenere Relation zueinander bekommen. Es gibt derzeit zu viele Missverhältnisse. Und ich hoffe auf einen grandiosen Erfolg unsere Verfassungsbeschwerde!

Zahl des Monats

10 Prozent

Mit annähernd so viel Steigerung in der Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen, der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung ab Juli 2018 dürfen die Psychotherapeuten rechnen! Die exakten neuen Punktzahlen werden bekannt gegeben, wenn die Beschlüsse für den Bewertungsausschuss verschriftlicht worden sind.


Ulrike Böker, bvvp Vorstandsmitglied, 07.03.2019

Neu gewähltes Vorstandsmitglied Mathias Heinicke unterwegs für den bvvp

Neu gewähltes Vorstandsmitglied Mathias Heinicke unterwegs für den bvvp

3 Tage und so viele wichtige Gespräche auf der Bundesdelegiertenversammlung in Kassel: Eine schöne Anstrengung.

Neu gewähltes Vorstandsmitglied Mathias Heinicke unterwegs für den bvvp

Im Gespräch

Krankenbeförderung: Neues Verordnungsformular 4 ab 1. April

Jetzt wurde das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung grundlegend überarbeitet. Laut den Praxisnachrichten der KBV ist es übersichtlicher und klarer gegliedert. Weniger Felder soll es auch geben. Das Ausfüllen soll damit leichter werden. Damit soll auch für Patienten gleich erkennbar sein: Ist es eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt? Brauche ich also vor der Krankenbeförderung eine Genehmigung der Krankenkasse oder nicht?

Für genehmigungsfreie Fahrten gilt noch eine Übergangslösung: Es gibt zwar eine Regelung, dass bestimmte pflegebedürftige und schwerbehinderte Patienten bei Taxi- und Mietwagenfahrten keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr einholen müssen, aber die soll erst bei der nächsten Überarbeitung des Formulars berücksichtigt werden. Ärzte und Psychotherapeuten kreuzen deshalb zwar weiterhin an, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Taxi- oder Mietwagenfahrt handelt. Der Patient braucht die Genehmigung aber nicht mehr einzuholen, sondern kann die Verordnung so wie sie ist bei Fahrtbeginn dem Transportdienst überreichen.

Alles was Sie sonst noch wissen, erfahren Sie im bvvp Newsletter 3/2019.

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Info des Monats

TI Bestellfristlegal - Sozialgericht München lehnt Antrag zur Aufhebung der Frist ab

Am 22. März 2019 hatte das Sozialgericht (SG) München einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu verhandeln, der sich gegen die Bestellfrist für die TI-Komponenten bis zum 31. März 2019 und gegen Lücken in der Finanzierung der TI-Komponenten richtete.

Gefordert war die Aussetzung des Zwangsbestelltermins bis zum 31. März 2019 und damit verbunden auch die Aussetzung des einprozentigen Honorarabzugs. Beides lehnte das SG München ab.

Damit sind die Regelung des § 291 SGB-V erstinstanzlich bestätigt worden.

Aufhorchen ließ die Begründung der Münchener Richter. Bei summarischer Prüfung sei die Regelung über Art und Höhe der Kostenerstattung der TI rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei der gesamten Regelung nicht zu entnehmen, dass die Pauschalen kostendeckend im Sinne einer Vollkostenerstattung sein müssten. Dies ergebe sich auch nicht aus der Gesetzesbegründung. Die Erstattung sei vielmehr als Anschubfinanzierung zu sehen. Auch sei eine finanzielle Beteiligung der Leistungserbringer zumutbar. Selbst, wenn damit eine Einschränkung der Berufsausübung nach Art. 12GG verbunden sei, sei diese im Interesse des Gemeinwohls - „Steigerung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten“ - zulässig.

Auch einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht konnten die Münchner Richter nicht sehen. Die Regelungen zur eGK seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art 1 Abs 1 Grundgesetz begründbar.

Bezüglich des Anschlusstermins der Telematik Infrastruktur bestätigen die Richter damit die Einschätzung unseres Rechtsbeistandes, dass der Anschlusstermin
31. März 2019 Bestand haben wird und das Klagen gegen die TI keine Erfolgsaussicht haben.
Neu und bemerkenswert ist die Aussage, dass die Erstattungen nicht rechtlich bindend kostendeckend sein müssen. Hier sehen wir erhebliches Problempotenzial.

Des gesamten Urteilstext finden sie hier:
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